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FG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 18.07.2003

12 K 285/99

Normen:
EStG § 22 Nr. 3

Fundstellen:
DStRE 2004, 443
EFG 2003, 1698

Streitig ist das Vorliegen sonstiger Einkünfte nach § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz ( EStG ). Die Kläger wurden im Streitjahr 1994 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In ihrer Einkommensteuererklärung machten sie [...]
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