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EuGH - Entscheidung vom 20.05.2003

Rs C-469/00

Normen:
EG Art. 29
Verordnung (EG) Nr. 1107/96 zur Eintragung geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß dem Verfahren nach Art. kel 17 der Verordnung Nr. 2081/92 (ABl. L 148, S. 1)
Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 208, S. 1), geändert durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der RepublikÖsterreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge (ABl. 1994, C 241, S. 21, und ABl. 1995, L 1, S. 1) Art. 2 Art. 4 Art. 8 Art. 10

Fundstellen:
GRUR 2003, 609
NJW 2003, 3465

[01] Die Cour de cassation hat mit Urteil vom 19. Dezember 2000, beim Gerichtshof eingegangen am 27. Dezember 2000, gemäß Artikel 234 EG eine Frage nach der Auslegung von Artikel 29 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt. [...]
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