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EuGH - Entscheidung vom 11.12.2003

Rs C-215/01

Normen:
EG Art. 49 Art. 50 Art. 54 Art. 55
Richtlinie 64/427/EWG des Rates vom 7. Juli 1964 über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten der be- und verarbeitenden Gewerbe der CITI-Hauptgruppen 23 - 40 - Industrie und Handwerk (ABl. 1964, Nr. 117, S.1863)
HandwO §§ 1 7 Abs. 1 § 8 Abs. 1 § 9
SchwArbBekG § 2

Fundstellen:
DVBl 2004, 496
EWS 2004, 33
EuZW 2004, 94
GewArch 2004, 62
NJW 2004, 435
NVwZ 2004, 206
NZBau 2004, 102
ZAR 2004, 113

[01] Das Amtsgericht Augsburg hat mit Beschluss vom 26. Februar 2001, beim Gerichtshof eingegangen am 23. Mai 2001 und ergänzt am 11. Juli 2001, gemäß Artikel 234 EG eine Frage nach der Auslegung der Artikel 49 EG, 50 [...]
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