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EuGH - Entscheidung vom 04.12.2003

Rs C-92/02

Normen:
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern Art. 67
Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art. 7 Abs. 4
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften Art. 28a
Königliche Verordnung vom 25. November 1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit (Belgien) Art. 30
Königliche Verordnung vom 25. November 1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit (Belgien) Art. 37 Abs. 1
Königliche Verordnung vom 25. November 1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit (Belgien) Art. 44
Königliche Verordnung vom 25. November 1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit (Belgien) Art. 46 Abs. 1
Ministerialverordnung vom 26. November 1991 mit Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Arbeitslosigkeit (Belgien) Art. 14

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 Die Arbeidsrechtbank van het Arrondissement Tongeren hat mit Urteil vom 11. März 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 15. März 2002, gemäß Artikel 234 EG zwei Fragen nach der Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. [...]
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