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EuGH - Entscheidung vom 30.09.2003

Rs C-93/02 P

Normen:
EGV Art. 235
EGV Art. 288 Abs. 2
EGV Art. 228 Abs. 7 a.F.
Richtlinie 81/602/EWG des Rates vom 31. Juli 1981 über ein Verbot von bestimmten Stoffen mit hormonaler Wirkung und von Stoffen mit thyreostatischer Wirkung Art. 2
Richtlinie 81/602/EWG des Rates vom 31. Juli 1981 über ein Verbot von bestimmten Stoffen mit hormonaler Wirkung und von Stoffen mit thyreostatischer Wirkung Art. 5
Richtlinie 88/146/EWG des Rates vom 7. März 1988 zum Verbot des Gebrauchs von bestimmten Stoffen mit hormonaler Wirkung im Tierbereich Art. 6
WTO-Übereinkünfte vom 15.04.1994
SPS-Übereinkommen

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 Die Biret International SA mit Sitz in Paris (Frankreich), vertreten durch ihren Liquidationsbevollmächtigten M. de Thor+, hat mit Rechtsmittelschrift, die am 16. März 2002 bei der Kanzlei des Gerichtshofes [...]
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