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BayObLG - Entscheidung vom 21.03.2003

1Z AR 21/03

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 281

I. Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Darlehensrückzahlungsanspruch im Mahnverfahren geltend gemacht. Der Mahnbescheid ist dem Beklagten unter der Adresse seines Prozessbevollmächtigten in München zugestellt [...]
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