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BayObLG - Entscheidung vom 21.03.2003

1Z BR 75/02

Normen:
BGB § 2242 Abs. 4 (a.F.) § 2361
FGG § 18 § 31

Fundstellen:
FGPrax 2003, 130
FamRZ 2004, 313
OLGReport-BayObLG 2003, 304
ZEV 2003, 369

I. Der Erblasser starb 1958 im Alter von 86 Jahren. Seine Ehefrau ist nach ihm im Jahr 1964 verstorben. Der Erblasser hatte einen im Jahr 1957 vorverstorbenen Sohn. Die 1949 geborene Beteiligte ist die Enkelin des [...]
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