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BayObLG - Entscheidung vom 30.07.2003

3Z BR 117/03

Normen:
BGB § 1451 § 1472 Abs. 3
GVG § 17 Abs. 1 § 17a Abs. 5

Fundstellen:
BayObLGZ 2003 Nr. 35
BayObLGZ 2003, 195
FGPrax 2003, 227
NJW-RR 2004, 2
OLGReport-BayObLG 2003, 406

I. Die Parteien sind seit 15.6.2002 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Sie hatten durch notariellen Ehevertrag den Güterstand der Gütergemeinschaft mit gemeinsamer Verwaltung des Gesamtgutes vereinbart. Der [...]
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