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BayObLG - Entscheidung vom 20.02.2003

2Z BR 5/03

Normen:
GVG § 17a
WEG § 16 Abs. 1 § 43 Abs. 1 Nr. 1 § 48 Abs. 3 Satz 1
KostO § 31 Abs. 1 Satz 2

Fundstellen:
OLGReport-BayObLG 2003, 193
ZMR 2003, 588

I. Die Beteiligten sind die Teileigentümer einer Anlage, die als Kur- und Badehotel betrieben wird. Die Gemeinschaftsordnung ( GO ) schreibt vor, dass das Gebäude ausschließlich im Rahmen des gewerblichen [...]
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