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BayObLG - Entscheidung vom 29.04.2003

1Z BR 23/03

Normen:
BGB § 1355 Abs. 4 Satz 2

Fundstellen:
FamRZ 2004, 374
OLGReport-BayObLG 2003, 323

I. Die Beteiligten zu 1 und 2 schlossen am 30.5.1997 die Ehe, ohne einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Am 7.8.2002 gaben sie vor dem Standesbeamten folgende Erklärung zur Namensführung in der Ehe ab: Die [...]
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