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BayObLG - Entscheidung vom 31.01.2003

3Z AR 2/03

Normen:
BGB § 1906 Abs. 4, Abs. 5
FGG § 70 Abs. 1 § 70 Abs. 2 § 65a Abs. 1 § 46 Abs. 1 § 46 Abs. 2

Fundstellen:
BayObLGZ 2003, 14
BayObLGZ Nr. 2
FamRZ 2003, 705
Rpfleger 2003, 295

I. Der Betroffene leidet an Alzheimer-Demenz. Im Jahr 2000 bevollmächtigte er in notarieller Urkunde seine Ehefrau zu seiner umfassenden Vertretung in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten einschließlich [...]
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