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BayObLG - Entscheidung vom 16.10.2003

3Z BR 163/03

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
BGB § 1896 Abs. 1 Satz 1
FGG § 20 Abs. 1 § 69g Abs. 1

Fundstellen:
OLGReport-BayObLG 2004, 112

I. Das Amtsgericht bestellte mit Beschluss vom 16.4.2003 durch einstweilige Anordnung eine Rechtsanwältin zur vorläufigen Betreuerin der Betroffenen in den Aufgabenkreisen Gesundheitsfürsorge, Sorge für ärztliche [...]
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