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BayObLG - Entscheidung vom 31.07.2003

2Z AR 2/03

Normen:
GVG § 17a
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 485

Fundstellen:
ZMR 2004, 130
ZfIR 2004, 264

I. Die Antragsteller sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage; sie haben beantragt, im selbständigen Beweisverfahren ein Sachverständigengutachten über Schäden zu erholen, die dadurch entstanden sein sollen, dass [...]
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