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BayObLG - Entscheidung vom 05.02.2003

1Z AR 9/03

Normen:
ZPO § 29a § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 281
GVG § 23 Nr. 2a

Fundstellen:
OLGReport-BayObLG 2003, 186

I. Die Klägerin hatte an die Eheleute B. in München gelegene Räume zur Benutzung als Wohnung vermietet. Die Beklagte, ein Kreditinstitut mit Sitz im Bezirk des Landgerichts Hildesheim, hatte gegenüber der Klägerin für [...]
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