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BayObLG - Entscheidung vom 22.10.2003

3Z BR 200/03

Normen:
BGB § 1908b Abs. 3

Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 87
FamRZ 2004, 736

I. Durch Beschluss vom 28.3.2003 ordnete das Amtsgericht mit Einverständnis der Betroffenen deren endgültige Betreuung an. Die Betreuung erfolgt in den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, [...]
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