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BayObLG - Entscheidung vom 27.06.2003

1Z AR 65/03

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 38 Abs. 1

Die klagende GmbH hat nach ihrer Behauptung die beklagte GmbH mit Mobilfunkzubehör beliefert und die Kaufpreisforderung hierfür in Höhe von 97,44 Euro zunächst im Mahnverfahren geltend gemacht. Als für ein streitiges [...]
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