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BayObLG - Entscheidung vom 29.10.2003

3Z BR 171/03

Normen:
BGB § 1835 Abs. 3
BRAGO § 123

Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 192

I. Der für den mittellosen Betroffenen bestellte Betreuer, ein Rechtsanwalt, beantragte am 1.10.2002, für seine im angegebenen Zeitraum erbrachten Tätigkeiten insgesamt 1.981,15 Euro als Vergütung und Aufwendungsersatz [...]
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