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BayObLG - Entscheidung vom 14.08.2003

3Z BR 160/03

Normen:
FGG § 29 Abs. 1 Satz 2

Fundstellen:
JurBüro 2004, 40
MDR 2004, 229
NJW 2004, 524
OLGReport-BayObLG 2003, 392

I. Für den Betroffenen ist ein Betreuer bestellt. Sein Aufgabenkreis umfasst die Vermögenssorge, sozial-, arbeits- und gewerberechtliche Angelegenheiten sowie die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten von Post, [...]
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