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BVerwG - Entscheidung vom 29.01.2003

8 B 133.02

Normen:
VermG § 2 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 § 6 Abs. 1a

Fundstellen:
NJ 2003, 273
VIZ 2003, 332
ZfIR 2004, 84

Die Beschwerde der Klägerin ist unbegründet. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO , vgl. 1.). Es liegt auch kein geltend gemachter Verfahrensmangel vor (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO , [...]
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