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BVerwG - Entscheidung vom 27.03.2003

8 B 178.02

Normen:
VermG § 1 Abs. 7 § 2 Abs. 1 S. 1
EGBGB Art. 233 §§ 11 ff.

Fundstellen:
NJ 2003, 32
VIZ 2003, 428

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO , vgl. 1.). Ein Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ) wird nicht prozessordnungsgemäß dargelegt (§ 133 [...]
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