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BVerwG - Entscheidung vom 26.02.2003

1 B 154.02

Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) und eine Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ) gestützte Beschwerde ist unzulässig. Sie entspricht nicht den Anforderungen an die [...]
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