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BVerwG - Entscheidung vom 24.02.2003

8 B 155.02

Die Beschwerde bleibt erfolglos. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO . Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn die Beschwerde eine Rechtsfrage [...]
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