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BVerwG - Entscheidung vom 06.02.2003

5 C 34.02

Normen:
BSHG § 107

Fundstellen:
FamRZ 2003, 1184

I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Erstattung ihrer Aufwendungen für Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen in Höhe von 18 935 Ç (entspricht 37 033,64 DM) in Anspruch, die sie ab 14. Juli [...]
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