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BVerfG - Entscheidung vom 26.02.2003

2 BvR 150/03

Normen:
AO § 370 Abs. 1 Nr. 1
GG Art. 103 Abs. 2 Art. 104 Abs. 1 S. 1

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Sie ist unbegründet. 1. Dies gilt zunächst für die Rüge des Beschwerdeführers, seine Verurteilung entbehre einer [...]
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