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BVerfG - Entscheidung vom 19.03.2003

2 BvR 1540/01

Normen:
StPO § 338 Nr. 1 2. Hs. § 222b Abs. 1

Fundstellen:
NJW 2003, 3545

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Soweit sie sich gegen die Präklusionsregelung der §§ 338 Nr. 1 Halbsatz 2, 222 b Abs. 1 StPO und deren Auslegung [...]
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