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BSG - Entscheidung vom 05.08.2003

B 3 P 8/03 B

Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
SGG § 60 Abs. 1 § 160a § 177 § 202
ZPO § 547 § 557 Abs. 2

Prozesskostenhilfe ist nicht zu bewilligen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Erfolgsaussicht hat (§ 73a Sozialgerichtsgesetz >SGG< iVm § 114 Zivilprozessordnung >ZPO<). Die Beschwerde ist unzulässig, weil [...]
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