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BSG - Entscheidung vom 06.05.2003

B 2 U 33/02 R

Normen:
RVO § 548 Abs. 1 S. 1 § 550 Abs. 1 § 549

I Der Kläger beansprucht die Entschädigung des Unfalls vom 23. März 1996 als Arbeitsunfall. Der Kläger ist Geschäftsführer der Autohaus G GmbH in E /Sachsen und Haupthändler der Marke Ford. Er ist als Unternehmer bei [...]
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