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BGH - Entscheidung vom 24.06.2003

IX ZR 291/99

Die Revision wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht im Ergebnis keinen Erfolg (§ 554b ZPO a.F.). Die Rüge des übergangenen Beweisantrages erweist sich als nicht tragfähig. [...]
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