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BGH - Entscheidung vom 09.07.2003

2 ARs 222/03

Normen:
StPO § 162 Abs. 1

Der Generalbundesanwalt hat ausgeführt: 'Im vorliegenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (2014 Js 279/03) ist bisher nur ein Antrag auf Vornahme einer richterlichen Untersuchungshandlung im Sinne [...]
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