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BGH - Entscheidung vom 13.01.2003

III ZB 68/02

Normen:
ZPO § 707 Abs. 1 S. 1 § 1965 Abs. 2 S. 2

Die Antragsgegner haben weder dargetan noch glaubhaft gemacht, dass ihre wirtschaftlichen Interessen gegenüber dem Interesse der Antragsteller an der Vollstreckung aus dem vorbezeichneten Beschluss überwiegen (§§ 1065 [...]
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