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BGH - Entscheidung vom 24.09.2003

IV ZB 8/03

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 2

I. Nachdem die Parteien den Rechtsstreit über das Auskunftsbegehren der Kläger aus § 2314 BGB übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, hat das Amtsgericht den Klägern durch Beschluß gemäß § 91a [...]
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