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BGH - Entscheidung vom 24.06.2003

VI ZB 7/03

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 2

I. Der Antragsteller ist Prozeßbevollmächtigter der früheren Beklagten und Antragsgegnerin zu 1, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter der Antragsgegner zu 2 ist. Nach Abschluß des Rechtsstreits [...]
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