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BGH - Entscheidung vom 09.10.2003

IXa ZB 259/03

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574

Die außerordentliche Beschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts Lüneburg vom 1. September 2003 - 6 T 85/03 - wird auf Kosten der Gläubigerin als unzulässig verworfen, weil nach der Neuregelung des Beschwerderechts [...]
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