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BGH - Entscheidung vom 30.09.2003

KZR 32/02

Normen:
GKG § 19 Abs. 1 S. 3, Abs. 2

Der Streitwert der Revision des beklagten Landes beträgt dabei für sich allein 30.000 EURO, der Streitwert der Anschlußrevision der Klägerinnen beträgt 50.000 EURO. Von den beiden Werten der wechselseitig eingelegten [...]
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