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BGH - Entscheidung vom 06.02.2003

IX ZB 287/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
InsO § 7

Fundstellen:
ZInsO 2003, 216

Die nach § 7 InsO i.V.m. § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 574 Abs. 2 ZPO unzulässig, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die [...]
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