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BGH - Entscheidung vom 25.11.2003

VI ZR 226/02

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
GG Art. 2, 5 Abs. 1

Fundstellen:
AfP 2004, 56
BGHReport 2004, 470
MDR 2004, 393
NJW 2004, 598
VersR 2004, 343
WRP 2004, 364
ZUM 2004, 212

Der Kläger verlangt von den Beklagten Ersatz von Verdienstausfall und Zahlung einer Geldentschädigung wegen einer von ihm behaupteten schwerwiegenden Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Am 24. August [...]
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