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BGH - Entscheidung vom 20.11.2003

IX ZR 339/01

Normen:
DMBilG § 25 Abs. 5, 6

Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil die aufgeworfenen Rechtsfragen nur auslaufendes Recht betreffen. Die Sache ist auch richtig entschieden (§ 554b ZPO a.F.). Der Ausgleichsanspruch nach § 25 Abs. 5 Satz [...]
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