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BGH - Entscheidung vom 19.02.2003

2 StR 38/03

Normen:
StPO § 346 Abs. 1

Die Revision ist unzulässig, weil der Angeklagte wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat. Nach Verkündung des Urteils und Rechtsmittelbelehrung erklärten der Angeklagte und sein Verteidiger sowie die Vertreterin der [...]
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