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BGH - Entscheidung vom 18.12.2003

III ZB 65/03

Normen:
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. c
BGB § 276

Die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluß des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Juli 2003 wird als unzulässig verworfen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat [...]
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