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BGH - Entscheidung vom 27.02.2003

I ZR 220/02

Normen:
ZPO § 514

Nach der bestandskräftigen Versagung von Prozeßkostenhilfe zur Durchführung der Berufung durch das Berufungsgericht kann die Säumnis des Klägers im Termin vom 5. Juli 2002 aus Rechtsgründen nicht als unverschuldet [...]
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