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BGH - Entscheidung vom 07.01.2003

X ZB 34/02

Normen:
PatG § 102 Abs. 5

Das Rechtsmittel ist unzulässig, weil nach § 102 Abs. 5 PatG die Beteiligten des Rechtsbeschwerdeverfahrens vor dem Bundesgerichtshof sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen [...]
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