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BGH - Entscheidung vom 01.04.2003

4 StR 53/03

Normen:
StPO § 400 Abs. 1

Der Generalbundesanwalt hat ausgeführt: 'Die Revisionen der Nebenkläger sind unzulässig (§ 349 Abs. 1 StPO ). Die Nebenkläger haben einen bestimmten Revisionsantrag nicht gestellt und ihr Rechtsmittel lediglich mit der [...]
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