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BGH - Entscheidung vom 11.02.2003

VIII ZB 137/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 522 Abs. 3

Der angefochtene Beschluß ist nicht anfechtbar (§ 522 Abs. 3 ZPO ). Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist nicht statthaft (Bundesgerichtshof, Beschluß vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, NJW 2002, [...]
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