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BGH - Entscheidung vom 07.05.2003

2 StR 120/03

Normen:
StPO § 302 Abs. 1

Die Revision ist unzulässig, weil der Angeklagte wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat. Ausweislich des Protokolls erklärte der Angeklagte nach Verkündung des Urteils und Rechtsmittelbelehrung nach Rücksprache mit [...]
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