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BGH - Entscheidung vom 16.09.2003

2 ARs 323/03

Normen:
StPO § 12 Abs. 2

Fundstellen:
NStZ 2004, 449

1. Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte [...]
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