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BGH - Entscheidung vom 08.12.2003

II ZR 135/01

Normen:
BGB § 985

Fundstellen:
BGHReport 2004, 680
DStR 2004, 611
FamRZ 2004, 874
NJ 2004, 270
VIZ 2004, 274

Die Klägerinnen nehmen die beklagte Stiftung auf Herausgabe zweier Möbelstücke in Anspruch. Es handelt sich dabei um einen Schreibsekretär Goethes und um einen Damenschreibsekretär, den der Dichter Charlotte von Stein [...]
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