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BGH - Entscheidung vom 26.06.2003

III ZR 91/03

Normen:
ZPO § 545 Abs. 2

Fundstellen:
BB 2003, 1588
MDR 2003, 1369
WM 2003, 2251

I. Die Klägerin, Trägerin einer Kieferklinik in Düsseldorf, macht vor dem Landgericht Düsseldorf Honoraransprüche wegen ambulanter zahnprothetischer Behandlung gegen den in Duisburg wohnhaften Beklagten geltend. Das [...]
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