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BGH - Entscheidung vom 10.04.2003

IX ZR 137/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 543 Abs. 2 S. 1

Die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO ) ist nur dann zuzulassen, wenn es auf die aufgeworfene Rechtsfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits ankommt; [...]
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