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BGH - Entscheidung vom 21.10.2003

VIII ZR 135/01

Normen:
GKG § 8

I. Die Klägerin haftet laut Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 2. September 2002 als Erstschuldnerin nach § 54 Nr. 1 GKG . Die Bundeskasse nimmt den Beklagten als Zweitschuldner gemäß §§ 49 Abs. 1, 58 Abs. 1GKG [...]
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