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BGH - Entscheidung vom 30.09.2003

XI ZR 232/02

Normen:
BGB §§ 254 989 990
ScheckG Art. 21

Fundstellen:
BGHReport 2004, 114
BKR 2003, 994
MDR 2004, 163
NJW-RR 2004, 45
WM 2003, 2286
ZIP 2003, 2196

Die klagende Aktiengesellschaft verlangt von der beklagten Sparkasse Schadensersatz, weil diese bei der Hereinnahme von 59 Inhaber- bzw. Orderverrechnungsschecks zur Einziehung grob fahrlässig nicht erkannt habe, daß [...]
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